„In dubio pro reo“
ist nicht nur ein Satz, sondern ein Grundsatz im Strafrecht und der Strafverteidigung. Als Strafverteidiger übernehme ich Ihre Vertretung von Beginn an, als Beschuldigter oder als Angeklagter. Weiter vertrete ich Opfer von Straftaten und Zeugen bei der Teilnahme an Vernehmungen, im Prozess oder bei Entschädigungsansprüchen gegen den Täter. Mit dem Strafrecht einher geht das Ordnungswidrigkeitsverfahren (Owi) mit Bußgeldfestsetzung.
Worauf ich Wert legeBei mir ist Diskretion oberstes Gebot und die anwaltliche Schweigepflicht kein Lippenbekenntnis sondern gelebtes Selbstverständnis.Sie können mir alles erzählen und anvertrauen. Für eine effektive Beratung müssen Sie dies. Was Sie mir erzählen und anvertrauen, bleibt bei mir und verlässt nicht mein Büro. Selbiges erwarte ich umgekehrt auch von Ihnen. Gerichtliche Verfahren möglichst vermeiden und außergerichtliche, einvernehmliche Regelungen oder Vereinbarungen anstreben, hilft oftmals schneller weiter und sollte grundsätzlich in Erwägung gezogen werden. Fühlen Sie sich bei mir nicht gut aufgehoben oder ärgert Sie etwas, so sprechen Sie mich direkt an. Entweder wir können das Problem umgehend einvernehmlich und zur Zufriedenheit beider klären oder man beendet die Zusammenarbeit. Auch in letzterem Fall gilt für mich das oben Gesagte. |
Meine KostenBeratung und Verteidigung kosten, auch wenn man sie nicht anfassen kann.Telefonische Beratungen sind ebenfalls kostenpflichtig. Die Kosten für eine Erstberatung können frei vereinbart werden und sind bei fehlender Vereinbarung gesetzlich auf 190,- € + Ust. festgelegt. Dies unabhängig von der zeitlichen Inanspruchnahme. Im Übrigen können Honorarvereinbarungen getroffen oder auf Basis des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) abgerechnet werden. |
Seit mehr als 20 Jahren setze ich mich für die Interessen von Haus- und Grundeigentümern ein. Zuerst hauptberuflich als Jurist beim Haus- und Grundbesitzerverein Frankfurt am Main und danach als 2. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Homberg/Efze und Umgebung. Als dessen Vertragsanwalt berate ich unsere ca. 400 Mitglieder in all ihren Anliegen. Der Haus- und Grundbesitzerverein wird im Allgemeinen als Gegenpol zum Mieterbund dargestellt, oftmals negativ und reduziert auf horrende Mieten und Mieteinnahmen. Haus- und Grundbesitzer sind engagierte Mitmenschen, die durch ihren Einsatz, ihr Kapital und ihre Leidenschaft zur Immobilie die Gesichter unserer Städte, Dörfer und Länder prägen. Ich vertrete neben Vermietern auch Mieter. Aus dieser Erfahrung behaupte ich, dass die Interessen beider Parteien oftmals gar nicht so weit auseinanderliegen, wie landläufig angenommen und publiziert; aus meiner Sicht ein gegenseitiges Geben und Nehmen, bei dem ich bestrebt bin, einen Konsens zu finden. Jeden 1.+ 3. Montag im Monat von 16-18 Uhr berate ich unsere Mitglieder in meinen Büroräumen. |
Der Haus- und Grundbesitzerverein Mittleres Edertal und Umgebung e.V. wurde Ende 2018 als Nachfolgeverein des Haus- und Grundbesitzervereins Bad Wildungen e.V. gegründet und umfasst nun die Städte Bad Wildungen und Fritzlar sowie die Gemeinde Edertal. In der Gründungsversammlung wurde ich als 1. Vorsitzender gewählt und begleite das Amt bis heute. Die ca. 150 Mitglieder werden von mir in der Mitgliedersprechstunde jeden 2. Montag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in den Räumlichkeiten der Firma Brandschutz Golchert, Itzelstraße 8, Bad Wildungen, beraten. |
Im Sommer 2022 wurde ich zum 1. Vorsitzenden des Haus und Grundbesitzervereins Bad Hersfeld e.V. gewählt. Unsere ca. 750 Mitglieder berate ich seit 3 Jahren in der Mitgliedersprechstunde. Im Jahr 2023 werden wir unser 125-jähriges Bestehen feiern und vom 27.04. bis 29.04.23 Gastgeber des Landesverbandstages Hessen sein. |